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Die experimentellen Beobachtungen Hartmanns sind zwar an primitivsten Lebewesen gewonnen, sein Streben geht aber dahin, „… die gleichen Grundprinzipien herauszuschälen, die überall bei höheren, wie niederen Organismen in gleicher Weise den Erscheinungen der Sexualität und ihrer Bestimmung zugrunde liegen.“
Je nachdem, ob die Geschlechtsbestimmung nur von äußeren oder inneren Entwicklungsbedingungen abhängt, ohne daß besondere Erbfaktoren vorliegen würden (phänotypisch), oder ob sie auf die Wirkung besonderer Erbfaktoren zurückzuführen ist (genotypisch), müssen die Gesetzmäßigkeiten der Sexualität der Protisten gesondert verfolgt werden.
Das Wesen der phänotypischen Geschlechtsbestimmung besteht nach Hartmann darin, daß die betreffenden Organismen die Potenzen zur Ausbildung der beiden Arten von Geschlechtszellen, der weiblichen wie der männlichen, in gleicher Entfaltungsmöglichkeit besitzen und daß äußere Entwicklungsbedingungen oder im Inneren des Organismus im Laufe der Entwicklung sich einstellende innere Bedingungen darüber entscheiden, daß einzelne Zellen oder Zellkomplexe zu männlichen, andere zu weiblichen Gameten werden. Jede Zelle des betreffenden Organismus hat mithin die Fähigkeit, entweder nach der weiblichen oder nach der männlichen Richtung hin sich zu entwickeln, und es hängt einzig und allein von Umweltbedingungen ab, ob die Zelle eine männliche oder weibliche Tendenz erhält. Hartmann gelang es nachzuweisen, daß nicht nur die differenzierten Geschlechtsindividuen, sondern auch die männlichen und weiblichen Geschlechtszellen selbst die Potenzen des entgegengesetzten Geschlechts enthalten.
Bei der phänotypischen Geschlechtsbestimmung kann man von der Annahme besonderer Geschlechtsgene völlig absehen. Die Geschlechtsbestimmung kommt in der Weise zustande, daß die Potenzen des einen Geschlechtes nicht zur Entfaltung kommen. Die Potenzen des entgegengesetzten Geschlechts werden