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Der Artikel von Bernfeld kritisiert die „Richtlinien über die Bewilligung von psychotherapeutischen Leistungen“ unter „hauptsächlichster Mitwirkung der Herren Privatdozenten Dr. Kronfeld und Dr. Mendel, bearbeitet von Dr. Löwy-Hattendorf“, in denen es u. a. heißt: „Die kassenärztliche Psychotherapie ist nicht die Psychotherapie schlechthin und kann es nicht sein.“ „Es kann den Kassen nicht zugemutet werden, die Kosten für solche psychotherapeutische Behandlungsformen zu übernehmen, welche … viele Monate andauern … Mit dieser Feststellung ist die Psychoanalyse und die von ihr abgeleiteten psychotherapeutischen Verfahrensweisen von Jung, Adler und Stekel usw. als außerhalb der kassenpflichtigen und kassenärztlich möglichen psychotherapeutischen Verfahrensweisen liegend zu erachten. „Zu verlangen ist lediglich ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit dafür, daß das Behandlungsziel mit der gewählten Methode in höchstens 15 bis 20 Sitzungen auch wirklich erreicht wird und daß nicht einfachere Methoden ebenfalls zum Ziele führen.“ Die kassenärztliche Psychotherapie strebt ausdrücklich keine Dauerheilung an; sie bescheidet sich mit der „Rückbildung aktuell gewordener Zustandsverschlimmerungen im Interesse des Kranken und seiner Arbeitsfähigkeit“.
Bernfelds Kritik ist demgegenüber scharf und, wie uns scheint, außerordentlich gerechtfertigt. Er spricht von „einem kleinen Rückfall in die Armeleutemedizin des vorigen Jahrhunderts“, erklärt „die Ausschaltung aller verhältnismäßig gut begründeten, von der Psychoanalyse abgeleiteten Verfahren aus der Kassenpraxis und die Beschränkung auf ein Mindestmaß von Sitzungen“ als „wissenschaftlich gänzlich ungerechtfertigt“; bemerkt, daß in den Richtlinien „nicht im geringsten“ „bewiesen“ wird, „ob eine Methode überhaupt vorhanden ist, mittels derer eine Heilung zu diesem Preis mit irgendeiner Wahrscheinlichkeit erzielbar ist“; meint ferner mit Recht, daß die bei Erörterung der Indikationsfrage in den Richtlinien verwendeten Ausdrücke „konsti