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Der Patient, der uns beschäftigen wird, ist ein neunundzwanzigjähriger Architekt, der wegen Berufshemmung in die Behandlung kam. Er ist nicht imstande, sein Studium zu vollenden, obgleich er bereits im 22. Semester steht. Regulär studierte er eigentlich nur vier Semester und bestand das Vorexamen nach Ablauf der üblichen Frist. Dann wurden seine Hemmungen so stark, daß sie ihn im Studium fast vollkommen lahmlegten und ihn insbesondere daran hinderten, gewisse Übungen, die als Vorbedingung für sein Schlußexamen erforderlich wären, mitzumachen. Besonders wichtig wäre eine Anzahl von Entwürfen, die er in einem gemeinsamen Zeichensaal anzufertigen hätte. Aber eine unüberwindliche Angst macht es ihm unmöglich, diesen Saal zu betreten. Seit etwa zwei Jahren ist er überhaupt nicht mehr dort gewesen, früher auch nur höchst selten, ohne jemals eine Arbeit fertigstellen zu können. „Wenn ich in den Zeichensaal ginge“, pflegte er immer wieder zu sagen, „so würden mich Aalle nwesenden, Studenten und Assistenten, in feindseliger Weise beobachten. Man würde sagen: ‚Das ist ja ein uralter Sack, was will denn der hier?‘ und ich würde keine Erklärung geben können. Oder man würde mich fragen ‚Wie lange studieren Sie schon, wie kommt denn das?‘ und ich wüßte nicht, was ich darauf antworten sollte. Ich könnte nichts arbeiten und meine Minderwertigkeit und Berufsunfähigkeit würde in der beschämendsten Weise bloßgestellt werden. Alle würden sie mich verachten und für einen ganz und gar Gescheiterten halten.“ Dabei ist der Patient ein intelligenter, scharf denkender Kopf, anscheinend von recht guter Begabung für sein Gebiet und im Besitz gründlicher Kenntnisse. Aber es ist vollkommen zwecklos, auf die Absonderlichkeit seiner Befürchtungen und auf