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Man hört gelegentlich von seiten amtlicher Prüfstellen, bei denen neben anderen Prüfungsverfahren auch die Rorschachsche Psychodiagnostik beigezogen wird, gerade sie eigne sich zur Ermittlung des Intelligenzbefundes weniger als andere Verfahren. Ich denke dabei besonders an Schulen und Erziehungs- und Berufsberatungsstellen.
Daß Rorschach nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder verwendbar ist, darüber besteht kein Zweifel mehr, seitdem Behn-Eschenburg, der den Versuch an 209 Kindern zur Anwendung brachte, seine Resultate in der Schrift: „Psychische Schüleruntersuchungen mit dem Formdeutversuch“ (Bircher, Bern ) veröffentlichte (Eine weitere diesbezügliche Arbeit: Adolf Loepfe: Über Rorschachsche Formdeutversuche mit zehn- bis dreizehnjährigen Knaben. Diss., Zürich ).
Mit seiner wertvollen Arbeit hat nun Schneider das Problem der Verwendbarkeit des Rorschachsehen Formdeutversuches zur Ermittlung der Intelligenz der Schüler um ein wesentliches Stück der Lösung entgegengeführt. Schneider wandte verschiedene Verfahren zur Bestimmung der Intelligenz seiner Prüflinge an: Bobertag-Hylla, Doering, Binet-Simon und Rorschach. Dazu zog er auch das Schätzungsverfahren der Schule (und teilweise auch dasjenige des Elternhauses) bei.
Der Vergleich der Resultate ergab die höchsten Korrelationskoeffizienten beim Schätzungsverfahren durch die Schule und bei Rorschach. Das ruft Überlegungen wach: Oft hört man gerade in Lehrerkreisen noch schimpfen über die Testverfahren bei Schülerauslesen, da oft differierende, ja, sogar gegenteilige Resultate gegenüber den Befunden manchmal langjähriger Beobachtung