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Die Begriffe „Schuldgefühl“ und „Strafbedürfnis“ stehen seit einigen Jahren im Vordergrunde der psychoanalytischen Diskussion. Freud hat in seiner Arbeit „Das ökonomische Problem des Masochismus“, um die psychologisch anstößige Bezeichnung „unbewußtes Schuldgefühl“ zu vermeiden, den Ausdruck „unbewußtes Strafbedürfnis“ vorgeschlagen, aber in seinem letzten Werke „Das Unbehagen in der Kultur“ zwischen der Bedeutung beider Wörter wieder unterschieden, „die wir“, wie er schreibt, „vielleicht oft zu lose und eines fürs andere gebraucht haben“ (S. 120). In den einschlägigen Arbeiten von Reik1 und Alexander2 ist das Hauptinteresse auf das Strafbedürfnis gerichtet, Nunberg hingegen hat als erster in seinem Aufsatz „Schuldgefühl und Strafbedürfnis“ (Int. Ztschr. f. PsA. XII, ) eine scharfe Trennung zwischen diesen beiden Benennungen gemacht; auch Reich spricht sich gelegentlich („Über die Quellen der neurotischen Angst“. Ebd.) gegen ihre Gleichsetzung aus.
Wir wollen zunächst einmal versuchen, Klarheit über den Inhalt des Begriffes „Schuldgefühl“ zu gewinnen.
Schuldgefühl ist das Gefühl, schuldig, jemandem etwas schuldig zu sein. Das, was man dem anderen oder der Gesellschaft oder Gott, in letzter Linie den Eltern moralisch schuldet, ist — Liebe. Das Schuldgefühl ist also eine