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Die Studie beginnt mit einer Begriffsbestimmung der von Oppenheim aufgestellten „traumatischen Neurose“, deren Krankheitsbilder vorerst unter einem historischen Aspekt, dann aber auch mit persönlicher Stellungnahme des Verfassers besprochen werden. Obschon er betont, daß „der Streit der Meinungen im Laufe der Zeit zu einer größeren psychologischen Vertiefung…… geführt hat“, so scheint ihm doch, daß „die Versuche, in der Erkenntnis und Erklärung der Neurosen nach Prinzipien der Freudschen Lehren weiter zu kommen, nicht gelungen sind“. Freud wird auch nirgends erwähnt, dafür Bonhöffer, Stier, Hauptmann (letzterer: Hysterie ist gewollt, also keine Krankheit, und ebenso ist eine traumatische Neurose keine Krankheit, sofern sie Unfallhysterie ist), Reichardt (das Trauma kann auf das vegetativ Vitale einwirken) und Strauß.
Flatau selbst kommt nach der Darstellung einer schematisierenden Symptomatologie „zur Anerkennung auch der traumatisch bedingten Hysterie und damit der traumatischen Neurose als einer Krankheit“, und richtet danach auch seine skizzierten Gutachten. Er verlangt genaue Anamnese, um festzustellen, „inwieweit das Leiden ursächlich auf den Unfall zurückzuführen ist“. In oligosymptomatischen Fällen hält er physikalische und pharmazeutische Mittel zur Behandlung für ausreichend! Die bei Simulation und Aggravation von Flatau geforderte Recherche, d. h. die monatelange stationäre und auch in häuslichem Milieu geübte Beobachtung des Exploranten (als „letzter Notbehelf“) würde bei psychoanalytischer Behandlung sich erübrigen, da er in der Analyse sehr bald entlarvt wäre.
Graber (Berlin)