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In der Sommerversammlung 1929 der Schweizer Psychiater in Rheinau, a der Blum1** und Behn2 über die Vorurteile gegen Psychiatrie und Irrenanstalten referierten, hatte ich Gelegenheit, mit dem Vater des Begriffes der Pseudologia phantastica, Prof. Delbrück aus Bremen, persönliche Bekanntschaft zu machen, und es war von großem Interesse, zu erfahren, wie sich heute der Schöpfer zu seinem geistigen Kinde stellt. Ist doch gerade die Diagnose der Pseudologia phantastica, durch die eine große Zahl von Schwindlern und Betrügern vom Psychiater als unzurechnungsfähig oder doch vermindert zurechnungsfähig erklärt und damit vor einer Strafe für ihre Delikte geschützt wird, eine jener irrenärztlichen Begutachtungen, die wie wenige sonst das Laienvorurteil nähren, der Psychiater sei darauf bedacht, gewisse Übeltäter, die es gar nicht verdienten, dem Arme der Gerechtigkeit zu entreißen.
Delbrück3 weist in den Schlußbemerkungen seiner Abhandlung über die pathologische Lüge einmal darauf hin, daß sich deren beste Schilderungen bei den Dichtern, z. B. Daudet, Keller, Goethe finden, und dann darauf, daß die hysterischen Anfälle etwas der phantastischen Pseudologie ganz Analoges seien (S. 124, 125).
In zwei kleinen Schriften zur Neurosenlehre aus dem Jahre 1903 hat sich Freud4 mit dem Ursprung der hysterischen und dichterischen Phantasien befaßt. Die Tagträume seien die Quelle der phantastischen Schöpfungen der Paranoia, der sexuell Perversen, der Hysterien. Sie können sowohl bewußt als unbewußt sein, im letzteren Fall pathogen werden. Es komme zur Verlötung des Tagtraumes mit Onanie, dann zur Abstinenz und Verdrängung, zum Unbewußtwerden der Phantasie.