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gehalten in der Wiener Psychoanalytischen Vereinigung im Juni 1931.
Vorbemerkung: Daß ein psychischer Akt gegen den Willen des Individuums einfällt und ihm fremd und überraschend erscheint, ja von ihm abgelehnt wird, erschöpft nicht das Wesen des Zwanges (das kann triebhaft, gewohnheitsmäßig, automatisch, unabsichtlich, auch ticartig oder hysterisch geschehen sein). Der Zwang ist zu charakterisieren als eine vom Ich zwar nicht gebilligte, aber doch als ichzugehörig akzeptierte, wenn auch vom Ich als aufgezwungen gefühlte Leistung. Daß der Zwang eine Leistung ist, ist wesentlich und gilt auch für die einfachste Zwangsvorstellung, die eine Denkleistung, nicht eine bloße, passiv erlebte Denkphase ist. Eine Halluzination ist, obgleich aufgedrungen, kein Zwangssymptom.
Da der Zwang eine Leistung ist, muß die Leistung gelingen, damit der Zwang erledigt sei.
Jede Leistung hat bestimmte Bedingungen zu erfüllen, um zu gelingen. Diese Bedingungen sind in jedem Falle verschieden, hängen vom Inhalt des