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gehalten in der New York Psychoanalytic Society am 24. April 1934.
Wenn man Freuds klassische Arbeit aus dem Jahre 1895 „Über die Berechtigung, von der Neurasthenie einen Symptomenkomplex als ‚Angstneurose‘ abzutrennen“ unter besonderer Berücksichtigung der angeführten Symptome liest, so sind manche von diesen heute zu streichen, weil sie nach unserem jetzigen Wissen nicht aktual-, sondern psychoneurotisch bedingt sind und — wie z. B. die folie du doute — der Zwangsneurose oder — wie z. B. die Agoraphobie — der (Angst-) Hysterie angehören. Von den in Freuds Aufzählung erwähnten Parästhesien wird ferner der Schmerz, insbesondere derjenige, welcher nach Freud „durch eine Art Konversion … auf die rheumatischen Muskeln“ zustande kommt, untersucht. Er wird als ein echter rheumatischer Schmerz, d. h. als ein Bewegungsschmerz, erkannt, welcher auftritt, sobald (organisch) rheumatisch veränderte Muskeln (willkürlich oder unwillkürlich) innerviert werden (s. unten!). Der Vortragende anerkennt die Existenz einer selbständigen nosologischen Einheit „Angstneurose“, deren Symptome dem größeren Teil der von Freud damals aufgestellten entsprechen und die ätiologisch als Sexualstoffvergiftung aufzufassen ist. Das Symptomenverzeichnis Freuds enthält mithin Symptome zweier körperlicher Erkrankungen: Angstneurose und Rheumatismus, und zweier psychischer: Zwangsneurose und Angsthysterie.
Würde ein klinischer Fall (von den zwangsneurotischen abgesehen) sämtliche von Freud aufgeführten Symptome aufweisen, so müßte man ihm statt der einen Diagnose „Angstneurose“ eigentlich drei Diagnosen zuerkennen: Angsthysterie,