You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
In seinem eigenartigen Büchlein versucht der Verfasser Erfahrungen und Gedanken, die ihn bald 40 Jahre beschäftigt hatten, zusammenzufassen und niederzulegen. „Die Harmonie des menschlichen Strebens überhaupt, die Gesundung der sozialen Formen, die Findung des gleichen Weges für alle Menschen erschien mir einer Lebensarbeit wert.“
Frühzeitig fühlte er sich von einem Forschungsgebiet angezogen, das später unter dem Titel „Soziale Hygiene“ bekannt wurde, im Sinne einer Sozialwissenschaft, „welche nicht nur Vorteile und Schädigungen der wirtschaftlichen Technik behandelt, sondern auch die der sozialen Gesundung dienenden Berufsgruppen des Priesterarztes — des Arztes im engeren Sinne und des Sozialarztes — zusammenfaßt und auf ein gleiches Ziel einstellt“. Dieses Studium der Sozialpolitik und der Staatswissenschaften drängte ihn schon vor 30 Jahren zu einer Synthese, die auch in seinem doppelten Doktorat seinen Ausdruck fand (Dr. med. und Dr. rer. polit.). So entstand in ihm der Gedanke, dem ärztlichen Denken auch innerhalb der politischen Welt dominierende Stellung zu verschaffen, und die Weltanschauung des Staatsmannes mit der des Arztes zur Deckung zu bringen.
Die Arbeit zerfällt in zwei Teile. Im ersten Teil sucht er den Entwicklungsgang des Arzttums aufzuzeigen, mit den sumerischen Zeiten anhebend, über das Hippokratische Zeitalter hin bis in die Neuzeit, vergißt weder die Machtstellung des katholischen Christentums mit seinem christlichen Priesterarzte, noch die Probleme der modernen sozial-kapitalistischen Weltordnung, um seine Grundsätze herauszuarbeiten, welche Ärzte, Priesterärzte und Staatsmänner in die gleiche Richtung ärztlichen Handelns einstellen sollen. Im zweiten Teil schildert er erst die Pathologie der europäisch-amerikanischen (abendländischen) Kultur, das Versagen der Autorität des christlichen Prinzips und argumentiert mit dem Versailler Vertrag, der bestimmt, „was dem deutschen Volk geraubt werden soll, und wie der Raub besonders unter die Nachbarn