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Zilboorg erörtert einleitend breit die Geschichte und Tradition des Konstitutions begriffs in der Psychiatrie — in der Auffassung, Geisteskrankheiten wären Gehirnkrank heiten, in der humoralen Denkweise, in der Kraepelinschen Nosologie, in der psychiatrischen Erblichkeitsforschung. Überall lege die tradierte Denkweise eine therapeutisch-nihilistische Auffassung nahe. Demgegenüber fragt Zilboorg, was für Beiträge die Psychoanalyse der Konstitutionsforschung leisten könne. Sie schränke zunächst diesen Begriff durch ihre Erkenntnisse über die individuell historische Bedingtheit der Neurosen und Psychopathien und über die Identifizierungen, die Heredität vortäuschen, ein. Gewiß bleibe trotzdem die Wirksamkeit eines konstitutionellen Faktors, der mit den Erlebnisfaktoren zu sammen eine „Ergänzungsreihe“ bilde. Es sei wahrscheinlich, daß jener Faktor sich auf die „Sexualkonstitution“, auf die relative Betonung der einzelnen Partialtriebe bzw. erogenen Zonen, beschränkt. Ein Fall von Depression, dessen Einzelsymptome weitgehend historisch bedingt waren (Identifizierung mit einer toten Frau), gibt den Eindruck: „Was ererbt zu sein scheint, ist nicht eine Krankheit oder der besondere Typ von Krankheit, den sie hatte, sondern ihre intensive Oralität“, die aber auch noch zum Teil erlebnismäßig bedingt ist durch den postnatalen Einfluß der Oralität der Mutter. Ebenso stammten bei einer auf analer Fixierung beruhenden Psychopathie mit Perversionen die Einzelzüge des Krankheits bildes aus der Kindheitsgeschichte; die hervorragende Analität aber war deutlich eine durch Generationen anhaltende Familieneigentümlichkeit. — Vermutlich bestehe also in dieser Beziehung zwischen Neurose und Psychose kein prinzipieller Gegensatz und müsse die übliche statistische Methode der psychiatrischen Erblichkeitsforschung nach psychoanalytischen Ein sichten ergänzt werden.
O. Fenichel (Oslo)