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W. Morgenthaler (Bern) erscheint an erster Stelle mit einem Artikel, betitelt „Schwangerschaftsunterbrechung und Psychotherapie“. Darin beschäftigt sich der Autor in erster Linie mit der „Abklärung der Indikation zur Unterbrechung“ und den daraus folgenden Maßnahmen. Für die Indikation läßt der Verfasser nicht nur den rein gesetzlichen Standpunkt gelten, daß eine Unterbrechung nur dann vorgenommen werde, wenn auf keine andere Weise eine Lebensgefahr oder eine ernsthafte gesundheitliche Schädigung abgewendet werden könne. Eugenetische, soziale, ökonomische Gesichtspunkte neben der Befürchtung, daß die Patientin den Weg zur Abtreibung über den Kurpfuscher finden könnte, sollen nach dem Verfasser ebenfalls eine indikatorische Rolle spielen. Für die Frage der Suizidgefahr bei Abweisung ist ihm in erster Linie die Heredität maßgeblich. Er hält die nachträgliche Befürsorgung bei Abgewiesenen für die wichtigste therapeutische Maßnahme. Die Therapie der Schwangerschaftsdepression besteht für ihn in Kontaktnehmen, autogenem Training nach Schultz, Setzen von allgemeinen und speziellen Einstellungen, Probeablehnung mit Beobachtung der Reaktion und, wenn die Ablehnung endgültig beschlossen ist, in sofortigem Anschließen einer psychotherapeutischen Behandlung, „die nun nach bekannten Grundsätzen zu erfolgen hat“. Welches die „bekannten Grundsätze“ sind, darüber spicht sich der Verfasser nicht aus.
Fritz Meyer (Berlin) berichtet über „Träume von Morphinkrankerk“. Der Verfasser beginnt seine Ausführungen mit einer Apotheose auf das Genie Freuds, nur eingeschränkt