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Das Buch von Alexander und Healy erstattet Bericht über eine Arbeit, die, vom Julius Rosenwald-Fond und Judge Baker Guidance Center finanziert, von den Autoren neun Monate lang durch psychoanalytische Untersuchung von Verbrechern, teilweise während ihrer Strafhaft, ausgeführt wurde. Zwei der sieben individuellen Untersuchungen dieser Art sind dem deutschen Leser bereits aus der „Imago“ bekannt, wo sie unter dem Titel „Ein Opfer der Verbrechermoral und eine nicht entdeckte Diebin“ erschienen sind.2 Diese Krankengeschichten, die Einsicht in den Zusammenhang zwischen kriminellen Impulsen und unbewußten Trieben, wie sie in psychoanalytischer Untersuchung gewonnen wurde, vermitteln, machen den Hauptinhalt des Buches aus. Im Prinzipiellen bringt es gegenüber dem von Alexander schon in seinem gemeinsamen Buche mit Staub „Der Verbrecher und seine Richter“ Mitgeteilten nicht viel Neues. Die analytischen Untersuchungen waren nur von sehr kurzer Dauer; sie währten bloß von einem bis zu fünf-einhalb Monaten, da nicht mehr Zeit zu diesem Zwecke zur Verfügung stand. Das erklärt, warum die Resultate in bezug auf analytische Tiefe und Vollständigkeit der Details nicht befriedigen. Die Fälle, die alle einem gewissen Typus von Rechtsbrechern angehören, — es sind nämlich Verwahrloste, Durchgänger, Kleptomane, Wanderlustige — erinnern im klinischen Bild an die von Aichhorn beschriebenen Fälle3, und sind daher vielleicht — so wertvoll die analytische individuelle Erforschung dieser „Über-Ich-Anomalien“, „narzißtischen Typen“ oder „neurotischen Charaktere“, oder wie man sie sonst nennen will, auch sein mag, — für die Ätiologie des Verbrechens schlechthin nicht so bedeutungs-voll. Die Autoren schreiben darüber selbst: „Wir wählten Verbrecher aus, deren verbrecherische Laufbahn offenbar in erster Linie inneren seelischen Konflikten eher zugehörig war als äußeren Umständen.:“ (S. 6.) Es fragt sich, ob eine solche Auswahl nicht den Gültigkeitsbereich der daraus gezogenen Schlüsse einschränkt