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Die Neurosen sind der Grund so schwerer Lebensnot, daß ihre Behandlung zu einer ärztlichen Pflicht geworden ist. Das Neurosenproblem muß von einem „ganzheitlichen, universell-biologischen, das Seelische als biologische Höchstfunktion einschließenden“ Standpunkt aus betrachtet werden. Psychotherapie bleibt an ihre biologischen Grundlagen gebunden, sie ist eine ärztliche Arbeit und mehr als das, eine ärztliche Pflicht. Die vorliegende Arbeit, zusammengestellt aus Aufsätzen, die bereits in der Deutschen Med. Wochenschrift erschienen sind, sollen einerseits das grundlegende empirische Material der Neurosenlehre vermitteln, anderseits zur allgemeinen Psychologisierung ärztlicher Tätigkeit beitragen. Eine Neurose ist eine Funktionsstörung im gesamten lebendigen Organismus. Ihre Erkenntnis und Behandlung ist gebunden an die Kenntnis von den seelischen Lebensvorgängen und ihren Gesetzen. Überall wo lebendige Funktion am Werke ist, muß auch eine Bedingtheit durch den psychischen Faktor angenommen werden. Entscheidend ist immer die Frage, ob die Funktion oder der Bestand des Organismus gefährdet ist. Psychotherapie ist Krankenbehandlung durch seelische Beeinflussung. Die Einteilung der Neurosen „nach dem psychologischen Hauptquellgebiet in Fremd-, Rand-, Schicht- und Kernneurosen“ erlaubt eine „organismische“ Erfassung des Patienten und eine zweckmäßige Behandlung. Psychoanalyse und Individualpsychologie werden als „spezielle Systeme der Neurosenlehre“ sehr kurz abgehandelt. Sechs grundlegende Probleme werden aufgezählt, deren Lösung der Neurotiker auf falsche, nämlich neurotische Weise versucht: die physische Euphorie mit dem Ziel der Gesundheit, störungsfreie Betätigung in Leistung und Genuß mit dem Ziel des Glücks, Gemeinschaftsentscheidung mit dem Ziel der Sicherung, Todessicherheit mit dem Ziel der Weltanschauung, Erkenntnis, Bewertung und Entscheidung des eigenen Ichs durch Selbständigkeit und Freiheit, lebendiges oder geistiges Produktivsein durch Selbstverwirklichung.