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Als Anlaß für die Begutachtung psychopathischer (das heißt: abwegiger) Kinder werden abgehandelt: Sorgerechtsentziehung, Fürsorgeerziehungsverfahren, Adoption, Unterbringung in Pflegestellen, Zuteilung und Besuchsregulierung für Kinder aus geschiedenen Ehen, Jugendgerichtsverfahren und die Frage der Verwertbarkeit kindlicher Aussagen. Letzteres ist besonders schwer zu beurteilen und die psychologische Untersuchung ist nicht allein maßgebend, denn auch ein psychopathisches Kind kann unter Urnständen die Wahrheit sagen. Im konkreten Fall muß nach objektiven Kriterien für die Richtigkeit der Aussage gesucht werden.
M. Grotjahn (Chicago)