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Der Verfasser, der die bezügliche psychoanalytische Literatur, namentlich von Alexander, Marie Bonaparte und Staub, kennt, bemüht sich um Untersuchungen „über die unmittelbaren Ursachen des Sexual- und Affektdeliktes sowie ihre Bedeutung für die Zurechnungsfähigkeit des Täters.” Er ist weniger als die Offiziellen geneigt, Verbrechern wie den Massenmördern Kürten, Haarmann u.a. die Zurechnungsfähigkeit zuzusprechen, kann sich aber nicht entschließen, das Prinzip der Willensfreiheit ganz aufzugeben. Er empfiehlt nicht die Befragung psychoanalytischer Sachverständiger,