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Wir nehmen an, dass die neurotische Unfähigkeit, Entscheidungen zu treffen, allgemein darauf zurückgeht, dass jede banale Alltagsentscheidung Verschiebungsersatz und Repräsentant eines tiefen unbewussten Konfliktes geworden ist. Bergler macht mit Recht darauf aufmerksam, dass man über solche allgemeine Deutung nicht die Verpflichtung vergessen dürfte, in jedem einzelnen Fall die Entscheidungsunfähigkeit persönlich
historisch zu analysieren. Er beschreibt vier Typen, bei denen dieses Symptom höchst subjektiv determiniert ist. (Allerdings könnten, meint Ref., im ersten, dritten und vierten der folgenden Typen, diese Determinierungen auch „sekundäre Krankheitsgewinne“ darstellen):
Patienten, die sich als Kinder gegenüber Geschwistern zurückgesetzt gefühlt hatten, können mit ihrem Symptom der Mutter gegenüber in „magischer Geste“ ausdrücken: „Du, Mutter, hast unter Deinen eigenen Kindern Unterschiede gemacht —auf alle Fälle hast Du die anderen bevorzugt — ich dagegen kann nicht einmal unter gleichgültigen Objekten Unterschiede machen.“
Manche Patienten müssen bestimmte unbewusste Bedingungen einhalten, um ihr (neurotisches) Gleichgewicht, insbesondere eine Verdrängung von Schuldgefühlen, aufrechterhalten zu können; wenn diese Bedingungen durch die Aussenwelt gefährdet werden, kommt das Schuldgefühl hoch, und das mag Entscheidungsunfähigkeit verursachen.
In einem Konflikt zwischen passiv-analer Hingabe und narzisstischem Widerstand dagegen fand ein Patient den Ausweg, den gegenwärtigen „Helden“ stets zu kritisieren, dagegen den schon verlorenen in „nachträglichem Enthusiasmus“ in den Himmel zu heben; dies hat eine gewisse Entscheidungsunfähigkeit zur Folge.
Unfähigkeit zu Entscheidungen mag dazu dienen, ein Objekt zu quälen; Bergler meint, dass besonders Patienten mit „oralen Rachegelüsten“ diese auf solchem Wege zu befriedigen suchen.
Ref. möchte dem Autor nicht darin beipflichten, dass die Unfähigkeit zur Entscheidung regelmässig masochistische oder Straf-Befriedigungen b