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Trotz ihres kachektischen Zustandes (Größe 167 cm, Gewicht 28,8 kg) lehnte die 18jährige magersüchtige Viktoria B. den Vorschlag ab, sich in stationäre Behandlung zu begeben. Zwei ambulant durchgeführte Gespräche machten die Patientin nicht zugänglicher. Nach zweieinhalbjähriger Krankheitsdauer hatte sich die gegenseitige Bindung von Mutter und Tochter derart verflochten, daß die Patientin sich unter keinen Umständen von ihrer Mutter trennen wollte. Frau B. ihrerseits wollte nur bei vorher garantiertem Therapieerfolg eine Klinikeinweisung erzwingen. Die Patientin befand sich in lebensgefährlicher Inanition, aber eine zwangsweise Hospitalisierung gegen ihren Willen hätte womöglich den Negativismus noch verstärkt, und diese Maßnahme scheiterte zudem an den Garantieforderungen der Mutter. In dieser ernsten Situation erreichten wir durch die Unterstützung des Vertrauensarztes, daß die zuständige Ortskrankenkasse die Krankenhauskosten für eine Begleitperson übernahm. Die Patientin konnte zusammen mit ihrer Mutter in einem Zweibettzimmer aufgenommen werden.
Aus naheliegenden Gründen wurde die in der Technik der Kinderpsychotherapie geläufige Frage aktuell, in welcher Weise unerläßliche Gespräche mit der Mutter geführt werden sollten. Obwohl wir in dieser Beziehung manche Erfahrung mit Angehörigen im allgemeinen und mit Müttern von Magersüchtigen im besonderen