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Die Beziehungen zwischen einem Patienten und seinen Angehörigen einerseits und einem Arzt andererseits sind in der Gesellschaft durch eingefahrene wechselseitige Erwartungen geregelt. Der Patient wird der Schutzbefohlene seines Arztes. Zwischen beiden entwickelt sich ein exklusives Vertrauensverhältnis. Seinem Arzt kann man und soll man sogar alles sagen, so heißt es. Vor dem Arzt zieht man sich aus, man läßt sich von ihm unkontrollierbare Spritzen geben, man räumt ihm das Recht zu einschneidenden Anweisungen für die Lebensführung ein, usw. Der Arzt kompensiert das vom Patienten ihm gegenüber konstellierte passive Abhängigkeitsverhältnis mit der Übernahme der Verpflichtung, seine Macht ausschließlich zum Wohle dieses Kranken zu gebrauchen. Durch die Schweigepflicht schließt er seine Beziehung zum Patienten weitgehend gegen dessen Umwelt ab. Im Regelfall beschränkt sich der Verkehr des Arztes mit den Angehörigen seines Kranken auf einen Austausch von sachlichen Informationen zur Förderung der Heilbehandlung des Patienten. Die Angehörigen helfen bei der Komplettierung der anamnestischen Erhebung und erhalten Anweisungen zur Pflege des Menschen, zu dessen Gunsten sie überhaupt nur mit dem Arzt kommunizieren. Sobald ein Angehöriger im Umgang mit dem Arzt seine eigenen Bedürfnisse und Leiden thematisiert, beginnt er bereits, aus seiner Rolle als Angehöriger herauszutreten. Er benimmt sich seinerseits wie ein Patient und konkurriert auf diese Weise mit der kranken Bezugsperson, um die sich bisher gleichsam alles gedreht hatte.
Sobald er nun für sich explicite ebenfalls eine Behandlung beansprucht, so ist es für den Arzt noch nicht selbstverständlich, daß er selbst die therapeutische Verantwortung für beide familiäre Partner übernimmt. In der Somatischen Medizin erscheint diese Situation freilich wenig problematisch. Daß ein Hausarzt zugleich mehrere oder alle Mitglieder einer Familie als Patienten betreut, ist ein alter Brauch. In der Psychologischen Medizin ist das anders