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„Als Ziel der Behandlung kann hingestellt werden”, schrieb Freud 1923, den Kranken „nach Möglichkeit leistungs- und genußfähig zu machen” (1923a, 226). Mit dieser Zieldefinition zitierte Freud sich selbst. Erstmals hatte er 1903 geschrieben: „So wie Gesundheit und Krankheit nicht prinzipiell geschieden … sind, so wird man sich auch nie etwas anderes zum Ziel der Behandlung setzen, als die praktische Genesung des Kranken, die Herstellung seiner Leistungs- und Genußfähigkeit” (1904a, 8). Und 1912 notierte er: „Gesundheit, das heißt … im ganzen uneingeschränkte Leistungs- und Genußfähigkeit” (1912c, 327). Schließlich heißt es an anderer Stelle ebenfalls 1912: „als Arzt muß man vor allem tolerant sein gegen die Schwäche des Kranken, muß sich bescheiden”, ihm „ein Stück Leistungs- und Genußfähigkeit wiedergewonnen zu haben” (1912e, 385).
Freud konnte also, als er 1923 als Behandlungsziel die Formel wählte, die ich in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen möchte, auf eine zwanzig Jahre zuvor entwickelte Definition zurückgreifen. Wir dürfen daraus schließen, daß sich ihm die Formel „Leistungs- und Genußfähigkeit” bewährt hat. Ich gehe den einzelnen Textstellen so sorgfältig nach, weil ich daran Verschiedenes zeigen möchte.
Zunächst fällt auf, was heute manchmal vergessen wird, daß Freud die