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Nicht nur für die therapeutische Arbeit scheint es nützlich, eine Unterscheidung zwischen Gedenken und Erinnern zu treffen. Gedenken bewahrt das Vergangene, die Erinnerung zerstört es, lautet in erster Annäherung die Unterscheidung. Eigentlich ist die lineare Zeit an das Gedenken noch gar nicht herangebracht. Im Gedenken gibt es keine Vergangenheitsform, kein: es war. Alles ist gegenwärtig und selbst der Tod in seiner Endgültigkeit ist noch nicht als großer Kontrapunkt zum Leben vorhanden. Der Tod ist vielmehr reversibel, wie die Nacht, der in der altägyptischen Todesvorstellung ein wiedergeborener Tag folgt.
Vielleicht war es Orpheus, der mit seinem denkwürdigen Blick zurück neben das Gedenken die Erinnerung stellte. Indem er das göttliche Gebot verletzte und auf den Schatten Eurydikes zurückblickte, d. h. sich erinnerte, tötete er sie noch einmal, um sich dann innerlich von ihr zu lösen. Dieser Mythos läßt sich auch als Ursprungsmythos des Trauerprozesses auffassen. Das Zurückblicken enthält in verdichteter Form die unter großem Aufwand von Zeit betriebene Ablösung vom verlorenen Objekt. Orpheus' Erkenntnisprozeß ist aber auch gleichzeitig ein Spezialfall dessen, was Freud schon frühzeitig in seinem Briefwechsel mit Fließ als „Umschrift“ bezeichnet hat. Die Gedächtnisspeicher müssen nach einem Objektverlust, wie auch allgemein in der Entwicklung, von Zeit zu Zeit revidiert werden, gemäß den Anforderungen der Gegenwart. In dieser „Übersetzungsarbeit“ werden überlebte erste Niederschriften durch aktuellere ersetzt. Gegenwart erhält das Vergangenheitszeichen. Diese „Übersetzungsarbeit“ steht in enger Beziehung zu Freuds Konzeption der „Nachräglichkeit“.
In der analytischen Arbeit fragen wir, ob Patienten erinnern, ob sie statt