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Wenn Erkenntnis als ein Phänomen betrachtet wird, das jeder menschlichen Kultur zugrundeliegt, dann läßt sich „Philosophie“ durch die Art und Weise charakterisieren, wie in ihr über Erkenntnis nachgedacht wird1. Zwar ist nach Kant (KrV B 116/117, zit.n. Prinz 1972, 660) für die transzendental-kritische Begründung der Erkenntnis (d.h. für die Begründung der apriorischen Bedingungen, die den Gegenstand der Erkenntnis festlegen) allein das Rechtfertigungsproblem, die quaestio iuris, nicht aber das Entstehungsproblem, die quaestio facti der Erkenntnis relevant. Gleichwohl kann man in der Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis einen gemeinsamen Ausgangspunkt sehen, an dem sich philosophische und psychoanalytische Fragestellungen überschneiden (vgl. Loch 1989). Denn auch die Psychoanalyse kann mit Bion (1962b) als eine systematische Anstrengung verstanden werden, um „über Denken nachzudenken“. Allerdings gewinnt sie ihre Perspektive in einer völlig anderen Problemdimension: