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Überlegtes Handeln beruht auf einem Urteilsprozeß, in dem sich die subjektive Wirklichkeit von Erkennen und Wollen auf eine objektive Wirklichkeit in der dinghaften Umwelt bezieht. Voraussetzung dafür sind Selbstbewußtsein und Intersubjektivität, die Bürgy (1997) in Anlehnung an Hegel schon als ethische Prinzipien ansah. Mittels Reflexionen über sich selbst bzw. das eigene Tun und im Bezogensein auf andere Menschen ist zwar Urteilen als solches möglich, womit die eigenen Intentionen zum Handeln, das Objekt des Handelns und die situativen Umstände erfaßt werden können. Ethisch kann ein Handeln aber erst dadurch werden, daß es einem Ordnungsprinzip (Vernunft, göttliche Offenbarung) und dessen verschiedenen Wertsetzungen zu entsprechen sucht1. Wer sich solchen Normen oder Wertsetzungen automatisch unterwirft, setzt zwar einen Akt von Gehorsam; ein solches („moralisches”) Verhalten, das „sozusagen instinktiv und bestenfalls nur zum Teil reflektiert ist, … kann aber