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Die Anschauung, daß die Ehe unter Blutsverwandten auf die Nachkommenschaft einen nachteiligen Einfluß ausübe, ist sehr alt. Besonders daß die Konsanguinität der Eltern den Grund zu den verschiedenartigsten Nerven- und Geisteskrankheiten lege, wird in der medizinischen Literatur wie auch im Volksglauben allgemein angenommen. Daß in vielen Familien Inzucht und nervöse oder psychische Störungen zusammentreffen, kann keinem Zweifel unterliegen. Daraus folgt aber nicht ohne weiteres, daß beide Erscheinungen in dem einfachen Verhältnis von Ursache und Wirkung zu einander stehen müssen. Es fragt sich vielmehr, ob das Vorkommen von Verwandtenehen in gewissen Familien nicht seinerseits eine spezifische Ursache hat, ob nicht gerade in neuropathischen Familien eine eigentümliche Veranlagung dazu drängt, daß die Familienmitglieder unter einander heiraten. Versucht man, die Verwandtenehe als psychopathologisches Phänomen zu betrachten, so bemerkt man, daß sie sich als solches von einer Reihe anderer Phänomene nicht sondern läßt, mit welchen sie bestimmte psychologische Wurzeln gemein hat.
Die Ansichten über die Psychologie der Verwandtenehe, die ich im folgenden mitteile, erheben keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit. Natürlich kann eine Ehe unter Blutsverwandten ebenso wie eine andere aus rein praktischen Gründen geschlossen werden. Oder äußere Gründe, wie z. B. das Abgeschlossensein vom allgemeinen Verkehr, lassen eine Verbindung mit fremden Familien nicht zustande kommen. Auch dürfte nach Rassen und gesellschaftlichen Schichten die Neigung zur Inzucht verschieden groß sein. Für diejenigen Fälle aber, in welchen Verwandte nur durch individuelle Sympathie zusammengeführt werden,