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Die Schaulust als sexueller „Partialtrieb“ ist, gleich ihrem passiven Gegenstück — der Zeigelust (Exhibitionslust) — mannigfachen Einschränkungen und Umwandlungen unterworfen. Beide Triebe, die sich im frühen Kindesalter äußern dürfen, ohne durch Verbote gehemmt zu werden, unterliegen später unter normalen Verhältnissen in erheblichem Maße der Verdrängung und Sublimierung. Bei den Psychoneurotikern gehen die Hemmungen und Transformationen dieser Triebe weit über das normale Maß hinaus, während zu gleicher Zeit die verdrängten Regungen einen beständigen Kampf gegen die Verdrängung führen.
Eine kleine Publikation Freuds1) über die „psychogene Sehstörung“ enthält diejenigen leitenden Gesichtspunkte, die uns zu einem tieferen Verständnis der neurotischen Hemmungen und Umwandlungen der Schaulust führen können. Freud nimmt in dieser Arbeit Bezug auf seine Lehre von den erogenen Zonen und den Partialtrieben und äußert sich über den uns hier interessierenden Partialtrieb — die Schaulust — und die in Betracht kommende erogene Zone — das Auge — wie folgt: „Die Augen nehmen nicht nur die für die Lebenserhaltung wichtigen Veränderungen der Außenwelt wahr, sondern auch die Eigenschaften der Objekte, durch welche diese zu Objekten der