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Vor einigen Wochen ist unter dem Titel „Der Verbrecher und seine Richter, Ein psychoanalytischer Einblick in die Welt der Paragraphen”, ein Buch von Franz Alexander und Hugo Staub erschienen, das zum erstenmal in ausführlicher und zusammenhängender Weise die Ergebnisse der Freudschen Forschung für die Kriminalpolitik nutzbar macht. Sowohl mit seiner Kritik der heutigen Strafrechtspflege und mit seinen theoretischen Ausführungen über die Psychologie verschiedener Verbrecherkategorien, als mit seinen Beispielen von psychoanalytischer Durchleuchtung konkreter Kriminalfälle und mit seiner praktischen Aufgabestellung für die Justiz der Gegenwart und der nächsten Zukunft erhebt dieses neue Werk Anspruch auf das Interesse aller Gebildeten. Aus den einleitenden Ausführungen zur Theorie des Verbrechens geben wir den Abschnitt „Der Kampf ums Recht” wieder.
Als grob empirische Beweise für die zersetzende Wirkung, die Fehlurteile auf jede soziale Organisation haben, können geschichtliche Tatsachen in beliebiger Form angeführt werden. Sowohl Fehlurteile, die in Verurteilungen wegen nicht begangener Taten bestehen, wie auch solche, deren Ungerechtigkeit auf einem Mißverhältnis zwischen Vergehen und Buße beruht, wirken aufreizend auf die Massen, die dann nicht mehr gewillt sind, die bestehende Ordnung und ihre Gesetze anzuerkennen. Die massenpsychologische Wirkung von Fehlurteilen ist die Empörung und die Abnahme einer bereits erreichten sozialen Anpassung. Triebeinschränkungen, die der Mensch mit Rücksicht auf seine Mitmenschen sich auferlegt hat, werden, unabhängig davon, ob sie auf Einsicht, d. h. freiwilliger Unterwerfung oder auf sozialer Unterdrückung beruhen, durch Verletzung des Gerechtigkeitsgefühls erschüttert. So sehen wir am Anfang sozialer Umwälzungen als auslösendes Moment, jedoch keineswegs als Ursache, die Häufung von Fehlurteilen. Man könnte sagen, das chronische Gefühl der Ungerechtigkeit wegen sozialer Unterdrückung, das nicht die dynamische Kraft besitzt, die re