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Am 21. Januar verwarf das Kassationsgericht in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidiger Halsmanns. Einige Tage vorher veröffentlichte die „Vossische Zeitung” den Aufsatz „Ödipus in Innsbruck”. den wir mit Genehmigung des Verfassers hier wiedergeben. (Wir benützen hier auch die Gelegenheit auf den Aufsatz „Der Staat als Erzieher, Zur Psychologie der Strafjustiz” hinzuweisen, den derselbe Verfasser jetzt im Januarheft der „Zeitschrift für psychoanalytische Pädagogik” veröffentlicht.)
Der Fall Halsmann bietet ein psychologisches Rätsel. Denn was den Angeklagten verdächtig macht, ist nicht das Übliche, eine Waffe oder ein Blutfleck, auch nicht der Nachweis eines Motivs für den Mord, sondern die Tatsache, daß er sich auf die Schilderung eines Tatbestandes versteift, — nämlich: der Vater sei durch einen Unglücksfall umgekommen, — von dem durch die Sachverständigen nachgewiesen wird, daß er falsch sein muß: die tödlichen Wunden können