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Der 19jährige Markus erschoß im Laufe eines Wortwechsels seinen um 2 Jahre jüngeren Bruder Wilhelm und den ungefähr gleichaltrigen Freund Ferdinand. Die hier wiedergegebene Darstellung bildete die Grundlage des psychoanalytischen Gutachtens des Autors, das er bei der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht erstattet hat. Das Gutachten wurde auf Grund einer psychoanalytischen Exploration entworfen, die der Autor bei dem Angeklagten während 2 Wochen vor der Hauptverhandlung im Untersuchungsgefängnis vorgenommen hat. Die so gewonnenen Einsichten wurden dann noch durch das eingehende Ausfragen der Amme vervollständigt, die 15 Jahre in der Familie des Markus diente und ihn seit der frühesten Kindheit kannte.
Das Schwurgericht verurteilte den 19jährigen Doppelmörder zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe. Bei diesem Urteil fiel schwer ins Gewicht die Tatsache, daß Markus einige Monate vor seiner Tat in dem Verbrecherviertel der Stadt, wo er gerne herumstrich, sich einen Revolver gekauft und mit diesem Schießproben ausgeübt hatte.
Markus legte zwei Geständnisse ab, doch zog er später das zweite Geständnis zurück. Nach der ersten Darstellung war er mit seinem Bruder Wilhelm und dem Freund Ferdinand zusammen in der elterlichen Wohnung. Sein Bruder machte ihm Vorwürfe wegen der Unordnung, die er am Bücherregal anstellte. Es entstand ein Wortwechsel, dann eine Schlägerei, in deren Verlauf er so erregt wurde, daß er in sinnloser Wut auf seinen Bruder und dann auf den dazwischentretenden Ferdinand geschossen hat. Nach der zweiten Darstellung habe er zunächst auf den Freund Ferdinand und dann erst auf seinen hinzueilenden Bruder geschossen. In diesem zweiten Geständnis erklärt er seine Erregung aus den abfälligen Bemerkungen, die Ferdinand über Markus gewesene Freundin gemacht haben soll. Das Gericht nahm die erste Darstellung, die er auch in der Hauptverhandlung aufrecht hielt, und die mit den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens im Einklang stand, als wahr an.
Die in dieser Wiederg