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In unserer Notiz „Und so sage ich ganz schlicht: dieses Buch ist eine Gemeinheit” (diese Zeitschrift, I. Jg., S. 183) und der „Berichtigung” dazu (S. 379) war davon die Rede, daß Herr Ch. E. Maylan in seinem Buche das Bildnis Sigmund Freuds von Ferdinand Schmutzer ohne Wissen und Einwilligung Prof. Freuds und ohne Einwilligung der Witwe des Künstlers reproduziert hat. Unsere tatsächlichen Feststellungen konnten durch die „Berichtigungen” des Herrn Maylan nicht erschüttert werden, es ergab sich nur eine Meinungsdifferenz darüber, ob Herr Maylan sich darauf berufen kann, bei einer „der Zeitgeschichte angehörenden Persönlichkeit” zu so einer Reproduzierung auch ohne jene Einwilligungen formalrechdich befugt zu sein. Doch ergibt sich die Notwendigkeit noch einer Richtigstellung. Es gibt zwei Ausführungen der Schmutzerschen Radierung. Auf der einen ist die Unterschrift Freuds auf die Bildfläche mitgraviert, auf der anderen fehlt die Unterschrift. H. Maylan läßt uns durch seinen Anwalt mitteilen, daß er auf die Feststellung, die letztgenannte Fassung reproduziert zu haben, Gewicht legt. Hiemit erfüllen wir seinen Wunsch und stellen fest, daß er tatsächlich die Unterschrift Freuds ohne Wissen und ohne Einwilligung Freuds nur einmal reproduziert hat: nur unter dem Bildnis Freuds und nicht auch auf dem Bildnis.