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Der Fall Halsmann — man vgl. dazu auch den vor einem Jahre in dieser Zeitschrift erschienenen Aufsatz „Ödipus in Innsbruck” von Erich Fromm (II. Jg., Heft 1, S. 75 ff.) — ist durch die Begnadigung des wegen Vatermordes verurteilten Studenten Philipp Halsmann moralisch noch nicht erledigt. Männer, deren unbeirrbare Urteilsschärfe über allen Zweifeln erhaben ist, sehen im Innsbrucker Urteil einen groben Justizirrtum und führen um die Ehrenrettung seines Opfers einen publizistischen Kampf. Vor allem ist es Dr. Josef Kupka, Professor der Rechte an der Universität in Wien, der in der Öffentlichkeit an den österreichischen Staat appelliert, an die Ehrenpflicht Österreichs, „das Unrecht zu tilgen, daß ein grundlos Verurteilter noch immer als Urheber eines schändenden Verbrechens gilt.” Es handle sich nicht nur um die Rehabilitierung Halsmanns, sondern auch um die der österreichischen Justiz. In einer ausführlichen Studie („Fiat Justitia”, Neue Freie Presse, 29. u. 30. Nov. 1930) weist er auf die Nichtigkeit der Urteilsgrundlagen hin und zerpflückt auch jenes peinliche Innsbrucker Fakultätsgutachten, das zu einer für Österreich beschämenden Berühmtheit gelangt ist. Insbesondere, daß sie den Ödipuskomplex herangezogen hatten (was sie übrigens für nicht unvereinbar mit ihrer grundsätzlichen Gegnerschaft zur Psychoanalyse erachteten), gab dem Elaborat der Innsbrucker Professoren ein groteskes Gepräge. Prof. Kupka begnügte sich nicht damit, selbst vortrefflich die Unhaltbarkeit jenes Jonglierens mit dem Ödipuskomplex auseinanderzusetzen, sondern forderte auch Prof. Freud zur Äußerung auf. Angesichts des Mißbrauchs, den die Innsbrucker Gutachter mit dem Begriff des von ihm entdeckten Ödipuskomplexes getrieben hatten, ist es begreiflich, daß der Schöpfer der Psychoanalyse Prof. Kupka die Unterstützung im Feldzug gegen böse österreichische Geister nicht versagte. Wir geben hier die Äußerung wieder, die Prof. Freud Prof. Kupka zur Verfügung stellte:
Der Ödipuskomplex ist, soweit wir