You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
„Form und Schönheit haben auf irgend eine Weise etwas mit dem Tode zu tun.”
Die Rolle, die dem Über-Ich des Künstlers im Schaffensvorgang zufällt, wurde zum erstenmal von H. Sachs in seiner Abhandlung über „Kunst und Persönlichkeit” (Imago XV, 1929) erörtert. Er meint, daß das Über-Ich als Gewissen, als Zensor für das Ich ein wichtiges Motiv bildet, sich seines Narzißmus zugunsten des Werkes zu entäußern. Von dem Über-Ich geht das Schuldgefühl aus, das den tagträumenden Künstler, der Erlösung vom Schuldgefühl und Aussöhnung mit seinem Gewissen sucht, veranlaßt, seine Phantasien so umzuformen, daß ihr ursprünglicher Inhalt unbewußt bleibt. Nach einer in einer früheren Arbeit desselben Verfassers („Gemeinsame Tagträume”, Wien 1925) entwickelten Theorie tritt die vom Dichter durch Mitteilung an die Anderen angestrebte Endastung des Gewissens dann ein, wenn mit Hilfe des Werkes bei diesen an gleichartige Phantasien gebundene Affekte entfesselt werden. In diesem Affektwiderhall will Sachs ein Eingeständnis der nämlichen verbotenen Wünsche und Triebe erblicken, deren Befriedigung nur allen miteinander gestattet ist.
Um aber zu den Ausführungen von Sachs in „Kunst und Persönlichkeit” zuiückzukehren: die Zustimmung des Über-Ich zur Veröffentlichung der ins Bewußtsein zugelassenen entstellten und verkleideten Tagträume scheint an neue, strenge Bedingungen geknüpft zu sein; der Schönheit