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In der Einleitung zu „Massenpsychologie und Ich-Analyse” unterscheidet Freud zwischen narzißtischen und soziale n seelischen Akten. Bei den ersteren handelt es sich um die Beziehung des Individuums zu sich selbst, während bei den letzteren eine Beziehung zu anderen Individuen vorliegt.
Diese Unterscheidung scheint mir auch auf die sittlichen Erscheinungen anwendbar. Es gibt, m. E., a) eine narzißtische „Über-Ich”-Sittlichkeit und b) eine nicht-narzißtische, soziale Sittlichkeit.
Man könnte meinen, daß die vorgeschlagene Unterscheidung mit der Kantschen zwischen „Legalität” und „Moralität” zusammenfiele, aber dies ist nicht der Fall. Denn Kant nennt auch diejenigen Handlungen „legal”, welche aus „freier Neigung” verrichtet werden, und erteilt das Prädikat „moralisch” nur Taten, welche aus „Pflichtgefühl” erfolgen. Unsere Unterscheidung dagegen besagt: es gibt eine Sittlichkeit, die das Wohl des eigenen Individuums, und eine solche, die das Wohl der Sozietät, der anderen bezweckt.
Daß dieser Unterschied bis jetzt nicht prinzipiell gewürdigt wurde, rührt wahrscheinlich daher, daß auch die narzißtischen Moralforderungen sozialen Inhalt haben, z. B. das über-Ich-Verbot des Tötens. Wenn aber das Ich diesem Verbot gehorcht, geschieht dies nicht aus bewußten sozialen Rücksichten,