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Rechtsanwalt Dr. Max Alsberg, zum ordentlichen Professor an der Universität Berlin ernannt, begann am 6. November sein erstes Kolleg über „Psychologie und Soziologie der Strafrechtspflege” mit einer Vorlesung großer Öffentlichkeit. Er kündigte darin an, daß er sich besonders mit der Psychoanalyse beschäftigen werde. Und dieser Umstand veranlaßt Rudolf Olden, der über die Antrittsvorlesung im „Berliner Tagblatt” berichtet, zu folgenden Bemerkungen:
„Man kann wohl auch kaum über die Psychologie irgend eines Gebietes sprechen, ohne die Psychoanalyse in den Mittelgrund der Betrachtung zu stellen. Alsberg wird damit einer der vielen Dozenten in der juristischen, medizinischen und in den beiden philosophischen Fakultäten — sein, die über Psychoanalyse vortragen. Unter ihnen ist kein Psychoanalytiker. Das ist ein interessantes Phänomen, über das allein es sich lohnte, ein Kolleg zu halten… Im Gegenteil, jede Fakultät wehrt sich, nicht ohne Erbitterung, dagegen, daß ein Psychoanalytiker die würdige Stätte der Universität betritt. Der Kultusminister scheint gegenüber diesem bemerkenswerten Widerstand machtlos zu sein. Und auch das ist eine interessante Erscheinung auf dem Gebiet der Psychologie.”