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Bezüglich des psychoanalytischen Interesses an diesem Strafprozeß verweisen wir auf zwei Veröffentlichungen in dieser Zeitschrift: Erich Fromm, „Ödipus in Innsbruck” („Psychoanalytische Bewegung” II. Jg., 1930, S. 75 ff.) und Sigmund Freud, „Das Fakultätsgutachten im Prozeß Halsmann” (III. Jg. 1931, S. 32 ff.). Der bekannte Psychologe Professor Marbe, Ordinarius in Würzburg, veröffentlicht jetzt — im Rahmen der „Würzburger Veröffentlichungen zum deutschen und ausländischen Prozeßrecht” — in allgemein verständlicher Form eine Darstellung des vielerörterten Innsbrucker Gerichtsfalles. Marbe weist nach, „auf wie schwachen Füßen die beiden Verurteilungen stehen, wenn man nur das wirklich Tatsächliche in Betracht zieht und wenn man sich, wie ich es getan habe, eifrig bemüht, allein die objektiven Tatsachen sprechen zu lassen.” Im 16. Kapitel seines Buches weist Marbe auch auf die groteske Heranziehung des Ödipuskomplexes durch das Innsbrucker Fakultätsgutachten hin. Auch der Mißbrauch mit dem Begriff der Verdrängung wird gebührend angeprangert. A. J. St.