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Auf dem XVII. Kongreß für gerichtliche Medizin in Paris, Mai 1932, hat P. Schiff sich warm verteidigend für die Psychoanalyse eingesetzt. (Annales méd. lég. de langue franc. 1932. XII. 634–638.) Ihr verdankt die Gerichtspsychiatrie Originelles und Nützliches. Sie hat die Kriminologie von den Fesseln des Lombroso'schen Fatalismus befreit und hatte als erste den Mut, auch bezüglich des Verbrechens von Prophylaxe und Therapie zu sprechen. Die Psychoanalyse wird Einfluß auf die Strafgesetz-Reform haben, ob dies bewußt anerkannt wird oder nicht. Die bessere psychologische Kenntnis der Feinde der Gesellschaft, der Verbrecher, fördert das Ziel der Kriminalistik: eine bessere Verteidigung der Gesellschaft gegen diese ihre Feinde.
In England und Deutschland wurden psychoanalytische Gutachten schon vielfach von den Richtern gefordert.
E. H.