You do not currently have permission to view the full text for this document. Please sign in to an account with an active subscription or contact support.
Ein 26jähriger Ingenieur wurde wegen langwieriger Magenbeschwerden auf nervöser Basis in psychoanalytische Behandlung genommen, sprang aber — offenbar im Zustande eines Übertragungswiderstandes — aus, verklagte den Arzt vor Gericht wegen Fahrlässigkeit und Vernachlässigung der pflichtmäßigen Obsorge und stellte Schadenersatzansprüche. Es wurde, was der Autor als einzig dastehend bezeichnet, eine ärztliche Methode, die Psychoanalyse, vor den Richterstuhl gezerrt. Der zugezogene ärztliche Sachverständige jedoch erklärte, „die psychoanalytische Methode für unschädlich, ihre Anwendung in diesem Fall gewissenhaft und exakt”. Nach dem Gutachten „hat die Behandlung dem Stande der ärztlichen Wissenschaft entsprochen und sind nachteilige Folgen irgendwelcher Art nicht feststellbar”.
Die Berufung des Klägers ans Ober- und oberste Gericht wurde abgewiesen. — Der Begutachter hatte den Patienten bereits als Hypochonder bezeichnet, der Analytiker auf Abwegigkeiten und psychische Anomalien des Klägers hingewiesen; zwei Jahre nach dem Rechtsstreit wurde Paranoia querulatoria diagnostiziert, derentwegen der Patient interniert ist.
E. H.