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„Wesentliche Teilursächlichkeit“ und „wesentliche Änderung“ behandeln zwei Kapitel des. Buches. Der Autor versucht mit grosser Geschicklichkeit die Schwierigkeiten dieser zwei Bedingungen des deutschen Unfall-Versicherungsgesetzes zu besprechen und an einzelnen Beispielen zu lösen. Der Unfallpatient gerät in die psychische Einstellung auf Erfolg, was der Arzt natürlich nicht mit der gegenteiligen Stellungnahme beantworten darf, um etwa als Gegner sein Urteil abzugeben. Dass trotzdem eine Einheitlichkeit des Urteils oft nicht zu erzielen ist, dass abweichende Auffassungen recht häufig zustande kommen können, hebt der Verf. in der Vorrede selbst hervor. Für die wissenschaftlich-objektive Stellung des Autors zeugt auch das I. Kapitel des Buches: „Simulation und Übertreibung von Nervenleiden“, das weite Kreise interessieren wird. Der Autor betont die grossen Schwierigkeiten insbesondere in der Unterscheidung von Simulation und Hysterie. Ganz zu verwerfen ist die Entscheidung auf Grund des Allgemeineindruckes. Aber auch die zahlreichen Tricks und angeblich feinen Untersuchungsmethoden sind zumeist unzulänglich, besonders soweit Sensibilitätsprüfungen in Betracht kommen. Und nicht selten trifft die „Entlarvung“ den echten Hysteriker. Diese Stellungnahme Schusters entspricht seiner Überzeugung, „dass die Simulation ein „bewusstes“ psychisches Geschehen zur Voraussetzung hat, und die Grundlage der hysterischen Erscheinungen der unbewusste psychische Vorgang ist.“
Referent erlaubt sich hinzuzufügen, dass jeder Neurotiker ein Stadium durchgemacht hat, wo er bewusst „arrangierte“. In der Kindheit waren es, wie auch Stekel hervorhebt, Übertreibungen und bewusste Simulation von Krankbeitssymptomen. Aber auch knapp vor der Lösung des Symptoms durch die Psychoanalyse gerät der Neurotiker in einen Zustand, der ihm das Arrangement seines Anfalls zu übrigens durchsichtigen Zwecken gestattet. Bei manchem Unfallneurotiker ist dieses Vorstadium deutlicher und charakterisiert sich durchau