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Auf dem Genfer Psychologen-Kongress wurde die Frage des „Unbewussten“ behandelt. Zum Bericht des Pariser Neurologen Janet möchte Ref. folgendes bemerken: Janet beschränkt sich auf eine rein klinische Betrachtung des Gegenstandes (der Stand seiner Lehre ist während der letzten Jahre derselbe geblieben), nachdem er leisen Protest gegen die Verwendung des Begriffes für psychologische und namentlich philosophische Spekulation erhoben hat. Die Reaktion gegen die moderne Ausdehnung des „Unbewussten“ ist in ihrer Ausschliesslichkeit ungerecht, denn die grundlegenden Arbeiten des Verfassers sind der Ausgangspunkt von fruchtbaren Studien geworden.
Der psychoanalytischen Bewegung gedenkt Verf. in dem Satze: … le mécanisme de la répression volontaire (Verdrängung) dont beaucoup d'auteurs ont aujourd'hui exagéré l'importance. Je crois cependant que Ton ne peut pas tout expliquer par un mécanisme de ce genre. — Er weist namentlich darauf hin, dass konstitutionelle und erworbene Momente mitspielen müssen.
An dieser Stelle hält Ref. es für angezeigt, auf ein Missverständnis aufmerksam zu machen, dem in der Literatur häufig begegnet wird; — im folgenden Bericht von M. Prince über „Subconscious“ wird der gleiche Fehler gemacht. — Die Verdrängung als Willenshandlung ist nur ein Teil des Freud'schen Begriffes der Verdrängung, welche selbst als ein biologischer Vorgang, oder wie Freud sich in den 3 Abhandlungen zur Sexualtheorie ausdrückt, als „ein organischer Vorgang“ aufzufassen ist. Sie gehört zur Gruppe der Abwehrfunktionen.
Verf. stellt eine Parallele zwischen der Hysterie und der Psychasthenie (wie schon in seinem letzten Werke: Les Névroses ) auf; er nimmt