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In dieser fleissigen und mit viel Scharfsinn durchgeführten Arbeit überprüft der Verf. an der Hand eigener Experimente die Vorschläge von Wertheimer und Klein, H. und O. Gross, Stern, Jung etc. zur psychologischen Tatbestandsdiagnostik. Verf., der unter Jung's Leitung an der Züricher Klinik arbeitete, äussert sich, wie übrigens auch Freud1) sehr vorsichtig über die praktische Verwendbarkeit dieser Methode in der Rechtspflege, insbesondere, da auch unschuldig Angeklagte auf die kritischen Worte „Komplexreaktionen“ produzieren können. Immerhin glaubt er, dass „das Experiment, wenn es auch nicht immer von der Schuld oder Unschuld der Versuchspersonen überzeugen kann, dem Untersuchungsrichter doch unter Umständen einen Fingerzeig geben kann, wo er das weitere Verhör mit Erfolg anzusetzen hätte“. Einen sehr breiten Raum nehmen in der lesenswerten Arbeit die Hinweise auf die patho-diagnostische und psychologische Bedeutsamkeit der Freud'schen Theorien und der Jung'schen Reizwort-Experimente ein. —
Ferenczi.