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Am 28. Januar 1910 fand in der Anstalt Berolinum ein 17 Jahre alter junger Mann Aufnahme, welcher bis zum1. Juni 1910 in Beobachtung blieb. Bei dem Eintritt in die Anstalt erschien der Kranke zeitlich und örtlich vollkommen orientiert; sein Verhalten war ein der Situation durchaus entsprechendes. Was die hereditären Verhältnisse anlangt, so konnte nur festgesstellt werden, dass unser Kranker der jüngste von neun Kindern war; das achte der Geschwister soll seit Jahren schwachsinnig sein. Der Kranke hat nach Angabe seines Vaters infolge ungenügender Geldverhältnisse der Eltern die Gemeindeschule besucht und dieselbe mit einer Prämie ausgezeichnet verlassen. Patient war mit 15 Jahren aus der ersten Klasse abgegangen und seitdem andauernd in einem Geschäfte für Seidenstoffe zur Zufriedenheit seiner Lehrherren tätig gewesen. Im Frühjahr 1909 soll Patient öfters Schwindelanfälle gehabt haben; noch früher sei er einmal im Salon der Eltern, in den er geschickt wurde, um ein Vase zu holen, bewusstlos auf dem Teppich liegend gefunden worden. Die körperliche Untersuchung bei dem Patienten ergab keine Besonderheiten, es zeigte sich nur eine leichte Steigerung der Kniesehnenreflexe und deutliche Dermographe. Am 4. Januar 1910 sei der Kranke entgegen seiner sonstigen Gepflogenheit spät nach Hause gekommen. Nach seiner Angabe war er mit einem jungen Mädchen spazieren gegangen, mit dem er seit kurzer Zeit eine Beziehung angeknüpft hatte. Die Mutter unseres Kranken hatte aber an diesem Tage einen Brief von dem betreffenden Fräulein, mit dem der Patient sich ein Rendez-vous gegeben hatte, in dem Überzieher ihres Sohnes gefunden. Bei seiner späten Rückkehr in die elterliche Wohnung bekam er von seiner Mutter und seinem älteren Bruder heftige Vorwürfe zu hören, an die er sich bei meiner Aussprache mit ihm summarisch erinnerte. Die Zurechtweisung von seiten der Angehörigen war in der Tat sehr heftig, was mir von diesen bestätigt wurde. Man gebrauchte dem Patienten gegenüber folgende Red