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Im Frühstadium der sozialen Entwicklung, in der Epoche der Vaterrechtsfamilie, war der Vatermord mit Hochverrat gleichbedeutend; da die sonst übliche, primitive Art der Rechtsverfolgung, die Blutrache, in diesem Falle nicht möglich war — innerhalb der Familie nicht, weil der Sohn durch seine gelungene Tat Geschlechts-Oberhaupt geworden war und nicht von Sippe zu Sippe, weil keine Verletzung eines fremden Geschlechtsgenossen vorlag — wurde das Bestreben, das Leben des wichtigsten Gliedes der Gemeinschaft zu schützen, zum Anlass der ersten Statuierung der Strafbarkeit einer Handlung vom Gesichtspunkte des öffentlichen Rechtes. Der Vatermord ist daher als Archityp des Verbrechens anzusehen.