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Mit grosser, aber vollkommen berechtigter Schärfe wendet sich Juliusburger gegen jene Paragraphen des Vorentwurfes, die die Homosexualität betreffen. Trotz aller Bemühungen der Fachwissenschaft ist der unglückselige § 175 nicht nur nicht gemildert, geschweige denn aufgehoben, sondern noch erheblich verschlechtert worden, indem man auch das weibliche Geschlecht, welches bisher bei homosexuellen Delikten straflos ausging, nun auch unter Zuchthausdrohung stellt. Wie haltlos unter jedem einzelnen Gesichtspunkt die Gründe der Bestrafung und vollends der Strafverschärfung sind, wie die neuen Tücken nur neue Erpressungen züchten werden, endlich wo ein Weg zur Heilung oder mindest Eindämmung gleichgeschlechtlichen Empfindens zu suchen, hat Juliusburger auf wenigen Seiten in trefflichster Weise zusammengestellt. Als Probe führe ich eine Stelle an, die weiteste Verbreitung