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Wenn ich von sogenannter Dipsomanie spreche, so will ich durch das Beiwort andeuten, dass ich die Dipsomanie nicht als ein in sich geschlossenes und scharf umrissenes Krankheitsbild anerkennen kann. Wenn schon meiner Meinung nach die bisher bekannt gewordene Symptomatologie es noch nicht gestattet, alle Fälle gewissermassen auf eine Formel zu bringen, so scheint mir, ist es dringend notwendig, die Frage nach einer etwaigen einheitlichen Auffassung der zunächst unter der Bezeichnung der Dipsomanie zusammengefassten Erkrankungen so lange offen zu lassen, bis eine genügend grosse Zahl von Fällen in der Richtung untersucht worden sein wird, welche wir im Verfolg der Freud'schen Forschungen einzuschlagen pflegen.
Wie bekannt, haben Kräpelin, Gaupp und Aschaffenburg die Dipsomanie als ein Krankheitsbild aufgefasst, welches der Epilepsie angehört, und Kräpelin betont ausdrücklich: soweit es überhaupt als ein einheitliches angesehen werden kann. Kräpelin sagt: „Wir haben es dabei mit dem anfallsweise auftretenden Drang zu ganz unsinnigem Missbrauche geistiger Getränke zu tun. Wie sich beim genaueren Befragen herausstellt, beginnt der Anfall regelmässig mit einem Zustande, der vollständig den epileptischen Verstimmungen gleicht, mit Unbehagen, Beklemmungsgefühlen, tiefer Traurigkeit, Lebensüberdruss, erhöhter Reizbarkeit, Eingenommenheit des Kopfes, Appetitmangel, Schlaflosigkeit, bisweilen auch geschlechtlicher Erregung.” Auch Wilhelm Stöcker1) hat in seinem sehr beachtenswerten klinischen Beitrage zur Frage der Alkoholpsychosen sich vollständig auf den Gauppschen Standpunkt gestellt. „Denn”, so sagt er, „in meinen Fällen liessen sich stets ausser den dipsomanischen Anfällen immer noch andere Zeichen von Epilepsie feststellen.” Ziehen beschäftigt sich mit der Dipsomanie in seiner Psychiatrie vom Jahre 1902, im Kapitel betreffend die periodischen, impulsiven Zustände. „Relativ selten”, so führt Ziehen aus, „beobachtet man, dass in annähernd regelmässigen Intervallen überwerti