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Am Schluss der dreitägigen Verhandlungen des deutschen Reichstages über den Bergarbeiterstreik im rheinisch-westfälischen Kohlengebiet wurden, wie üblich, noch persönliche Bemerkungen gemacht, bei denen der Präsident sorgfältig darauf zu achten pflegt, dass nicht sachliche Äusserungen eingeflochten werden, Als hierbei der Zentrumsabgeordnete Becker-Arnsberg, in seinem bürgerlichen Berufe Richter, nach Erledigung einer persönlichen Bemerkung gegen den Abgeordneten Sachse fortfahren wollte: „Der Abgeordnete Scheidemann — ”, wurde er von dem Präsidenten mit den Worten unterbrochen: „Der hat nichts Persönliches gegen Sie gesagt.” Hierauf replizierte Abg. Becker nach dem Bericht in Nr. 141 des Berl. Tagebl.: „Gut, dann werde ich es ihm in der Presse besorgen.” Hier meldet der Parlamentsbericht: „Heiterkeit. Ein Sozialdemokrat fragt: „Was? In die Fresse hauen?”
Unter den 110 Sozialdemokraten des deutschen Reichstages gibt es eine grosse Anzahl von self made men aus den Arbeiterstande, die sich von der Volksschulbildung aus zu einem ansehnlichen, oft bewundernswerten Bildungsgrade emporgearbeitet haben. Immerhin darf man, gänzlich jenseits von Sympathie und Antipathie für diese oder jene Partei, wohl die Vermutung wagen, dass bei einem deutschen Richter das Gefühl der Unzulässigkeit, einem Gegner mit „in die Fresse hauen” zu drohen, schon von der Kinderstube her fester sitzen wird, während eine derartige Verheissung in Arbeiterkreisen meistens nicht übermässig tragisch genommen wird. Die erwähnten Verhandlungen waren nun zeitweise mit grosser Erbitterung geführt worden, und die Vertreter der christlichen Gewerkschaften wie die der Sozialisten hatten sich und ihrer Presse gegenseitig einen rüden Ton vorgeworfen. Da liegt es denn nahe, dass der Zwischenrufer als früherer Arbeiter gelegentlich einer Kraftstelle eines Gegners im Unbewussten den Wunsch gehabt haben kann, dem Kerl müsste man „ems in die Fresse hauen.” Die Zensur des im späteren Leben erworbenen parlamentarischen