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In der „Anthropologie in pragmatischer Hinsicht”, dem einzigen Werke Kant's, welches eine ausführliche Inhaltspsychologie enthält, findet sich eine Reihe von Aussprüchen, welche beweisen, dass er das konkrete Verhalten von Mann und Weib zueinander in seiner psychischen Motivierung wenn nicht durchschaut, so doch in den Hauptzügen richtig gesehen hat.
Wie bekannt, teilt Kant die Leidenschaften (wir würden heute allerdings nicht allem, was er so bezeichnet, diesen Namen geben) in angeborene und solche ein, die erst aus der Kultur hervorgehen. Erstere sind Freiheits- und Geschlechtsneigung, zur zweiten Gattung gehören Ehrsucht, Herrschsucht und Habsucht. Wenn wir für diese Dreiheit der „erworbenen” Leidenschaften (wie sie erworben werden, diese Frage stellt und beantwortet Kant nicht klar) einen gemeinsamen Namen suchen, so fallen wir sofort auf Nietzsehe's „Willen zur Macht” und zwar mit um so grösserer Berechtigung, als sie „nicht mit dem Ungestüm eines Affects, sondern mit der Beharrlichkeit einer auf gewisse Zwecke angelegten Maxime verbunden sind” (S. 230 der Originalausgabe). Sie bilden demnach eine Leitlinie zur Erreichung der „gewissen Zwecke”. Diese können nun, da Ehrsucht, Herrschsucht und Habsucht „von Menschen auf Menschen gerichtete Begierden” sind, nur die mittelbare oder unmittelbare Macht über die Mitmenschen sein, und da die drei Leidenschaften „blos auf den Besitz der Mittel gehen, um alle Neigungen, welche unmittelbar den Zweck betreffen, zu befriedigen” (S. 233), so werden sie sich auch der angeborenen Freiheits- und Geschlechtsneigung bedienen, um ihre Ziele zu erreichen; wir haben dabei unter Freiheitsneigung nach Kant's Erklärung das Bedürfnis, nach eigener Wahl glücklich zu werden und von niemandem abhängig zu sein, zu verstehen. Da die Befriedigung der Freiheitsneigung in diesem Sinne schon eine Voraussetzung der Beherrschung der Mitmenschen ist — man kann offenbar nicht wirklich von jemandem abhängen und zugleich Gewalt über ihn haben —, so wir