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An zwei in der psychiatrischen Universitätsklinik in Zürich begutachteten Dementia praecox-Fällen sucht Maier nachzuweisen, dass auch ein von aussen einwirkendes Moment auf die meist von Jugend auf vorbereitete und hauptsächlich durch endogene Ursachen hervorgerufene Krankheit Einfluss zu nehmen vermag und daher bei einem Versicherungsanspruch berücksichtigt werden muss. Verf. ist der Ansicht, dass bei zur Dementia praecox disponierten Individuen irgendwelche Schockwirkung einen Anfall auslösen kann, der nach der Erfahrung in Parallelfällen ohne dies Trauma zu dieser Zeit sonst nicht eingetreten wäre. Es sei dabei durchaus nicht nötig, dass eine Bewusstlosigkeit eingetreten sei. Der Schock mit der folgenden Störung des seelischen Gleichgewichtes genügt völlig, um die latente Disposition in einen Anfall ausgesprochener Geistesstörung zu verwandeln. Es sei allerdings anzunehmen, dass in solchen Fällen die Disposition so stark sei, dass auch ohne das Trauma die Geisteskrankheit einmal ausgebrochen wäre, aber nicht gerade in diesem Zeitpunkte, sondern erst später.