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Zur Genese des Jus primae noctis. Ks war mir von vorneherein wahrscheinlich, dass das Recht des Gutsherrn zur Deflorierung jeder Leibeigenen ein Rest patriarchaler Zeiten war, in denen dem Familienoberhaupt das Verfügungsrecht über alle Weiber des Hauses zustand. Die autoritative Gleichstellung von Vater — Priester — Gott gestattet es, folgende religiösen Gebräuche zur Stütze dieser Ansicht heranzuziehen: „In der Umgebung von Pondichéry bringt die Neuvermählte dem Göttergebilde ihre Jungfräulichkeit dar. In einigen Gegenden Indiens vertreten die Priester die Stelle des Gottes. Der König von Calicut überlässt dem angesehensten Priester seines Reiches während der ersten Nacht das Mädchen, das er heiratet.” (H. Freimark, Okkultismus und Sexualität. S. 75.) In unserer nächsten Nähe, in Kroatien, soll sich mancher Familienvater noch heute das Recht herausnehmen, die Schwiegertochter bis zum Heranwachsen des sehr jung verheirateten Sohnes geschlechtlich zu gebrauchen. Eine neuropathologische Parallele dieser religiösen und ethnischen Bräuche finde ich in jenen, meist unbewussten Phantasien vieler Neurotiker, in denen beim Geschlechtsverkehr der Vater als Vorgänger postuliert wird.
Ferenczi.