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Die Verf. bekämpfen die Auffassung Stier's, der „die Findung eines allgemeinen und speziellen Sexualobjekts als Ergebnis einer vom höheren geistigen Leben zu leistenden Aufgabe” und nicht in der Eigenart des Individuums begründet ansieht, während er „die Stärke des primären Triebs und die gesamte geistige Konstitution als durch erbliche Einflüsse festgelegt” auffasst. Im Gegensatz dazu betonen die Verf., dass die Homosexualität eine „in der Anlage begründete und harmonisch mit der Gesamtkonstitution verknüpfte Variante der Triebrichtung” darstellt, eine Auffassung, die, wie dargelegt wird, mit den phylogenetischen Verhältnissen in vollem Einklang steht. Äussere Einflüsse, die infolge einer Verwechslung von Ursache und Wirkung meist überschätzt würden, sollen nur da fortwirkende Erinnerungsbilder hervorrufen, wo der psychische Boden ihnen adäquat ist. Spätes Hervortreten der homosexuellen Neigungen spreche nicht gegen ihren endogenen Charakter. Im Kindesalter könne ausgesprochene Homosexualität kaum je festgestellt werden, als vorübergehende Erscheinung finde sie sich aber ausnahmslos in irgend einer Epoche der Entwicklungsjahre. Die Verf. berufen sich dabei nicht allein auf das durch die Psychoanalysen der Freud'schen Schule gelieferte Material, sondern auch auf ihre eigenen Erfahrungen. Was die geheilten Fälle von Homosexualität betrifft, so glauben die Verf., dass es sich bei diesen entweder um vorübergehende suggestive Beeinflussung gehandelt hat oder dass gar keine echte Homosexualität, sondern eine Zwangsneurose homosexuellen Inhalts vorlag.
Die Verfasser glauben die von der ihrigen abweichende Auffassung der Psychiater daher ableiten zu müssen, dass diese infolge der Eigenart ihres Materials zu einer Überschätzung des pathologischen Moments bei der Beurteilung des Phänomens gelangen. Dem ist entgegenzuhalten, dass