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Wien, 16. Februar 1913.
Der Einfachheit halber erlaube ich mir die Vorwürfe, die Sie in Ihrer Gegenkritik gegen mich erheben, etwas präziser zu formulieren, als Sie es getan haben. Nach Elimination verschiedener stilistischer Wendungen, die zum Thema nur indirekt Bezug haben (wie z. B. das für mich ja schmeichelhafte Zugeständnis meiner psychologischen Begabung, für das ich Ihnen nun öffentlich danke), bleiben mir folgende Punkte zu erörtern übrig. Sie werfen mir vor:
dass ich jung bin;
dass ich von Adler etwas gelernt habe,
dass ich an die Schädlichkeit der Onanie glaube,
dass ich so optimistisch bin, an eine „Heilung” der Masturbation zu glauben.
Was den ersten Punkt anbelangt, muss ich allerdings das Feld räumen, und mich mit der Hoffnung begnügen, dass es mit der Zeit vielleicht besser wird. Ich mag meinen Taufschein drehen und wenden so viel ich will, es hilft mir nichts: ich bin und bleibe jung. Voriges Jahr, als ich den „Fall Gogol” schrieb, in dem ich mich bemühte, die psychische Konstellation eines berühmten Onanisten in ihren Hauptlinien aufzudecken, war ich sogar noch jünger. Es hat mir nichts geholfen: ich musste trotzdem schreiben und trotzdem auffassen und verstehen und nachsagen, was mir „meine psychologische Begabung” zuraunte, obwohl es meinem Alter nicht angemessen war. — Sie werden mir jedoch eine, vielleicht etwas zu neugierige Frage erlauben: welche Altersgrenze möchten Sie für solche Fälle festgesetzt wissen? Das Gesetz statuiert für gewisse Freiheiten das vierzehnte Lebensjahr, wahlberechtigt ist der Staatsbürger mit vierundzwanzig Jahren, mit 30 kann er selbst gewählt werden, das Heer kennt eine Dienstzeit bis zum 60. Lebensjahr, — ich möchte endlich erfahren, ob denn niemand daran gedacht hat, die Zeit der Betätigung einer „psychologischen Begabung” irgendwie zu bestimmen. Wir leben doch in einem verfassungsgemäss organisierten Staate, nicht etwa in einer Negerrepublik, wo sogar die Affen masturbieren. Bei uns dürfen das