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Die gerichtliche Psychiatrie Bumke's stellt nicht eine Beschreibung der forensischen Bedeutung der einzelnen Psychosen dar, wie die bekannten Werke Delbrück's, Krafft-Ebing's etc., sondern sie will „das materielle Recht Deutschlands, Österreichs und der Schweiz so weit darstellen, wie es der forensischen Tätigkeit des psychiatrischen Fachmanns zur Grundlage zu dienen pflegt”. Interessant ist vor allem der Vergleich des geltenden Rechtes mit den deutschen, österreichischen und schweizerischen Gesetzesvorlagen, die besondere Berücksichtigung finden.
Unter Irrenrecht versteht Schultze im besonderen die Regelung des Irrenwesens, vor allem Schutz der Geisteskranken und ihrer Rechte in und ausserhalb der Anstalt. Die Arbeit ist ein grosszügiges, humanes Werk, das in vielen jedem Psychiater oft peinlich nahetretenden Fragen Rat gibt.
H. Rorschach, Münsterlingen.